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   LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02 (120)   

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https://dejure.org/2003,27875
LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02 (120) (https://dejure.org/2003,27875)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.06.2003 - 318 T 132/02 (120) (https://dejure.org/2003,27875)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 318 T 132/02 (120) (https://dejure.org/2003,27875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Verwalterentlastung durch eine Eigentümerversammlung; Anforderungen an Jahresabrechnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften als reine Einnahmenrechnung und Ausgabenrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 21, 28 WEG
    Instandhaltungsrücklage, Jahresabrechnung, Nichtauskehrung von Abrechnungsguthaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 787
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02
    Selbst wenn dies indes anders zu sehen wäre, könnte der Beschluss für die Zukunft keine Bindungswirkung entfalten, weil er als teilungserklärungs ändernder Beschluss nichtig wäre (BGH NJW 2000, Seite 3500).
  • OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99

    Vermietung aller zu einer Wohnanlage gehörender Parkplätze durch

    Auszug aus LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02
    Es gilt in diesem Zusammenhang auch nicht einschränkungslos der Amtsermittlungsgrundsatz ( § 12 FGG ), sondern ähnliche Grundsätze wie im streitigen Prozess, weil das WEG-Verfahren nach zutreffender Auffassung ein sogenanntes "echtes Streitverfahren" im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt (BayObLG in WUM 1999, Seite 185, Hans OLG, Beschluss vom 12.06.2002-2 Wx 54/00 - und vom 31.01.2003 - 2 Wx 74/99-).
  • OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02

    Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

    Auszug aus LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02
    Zwar wird in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Jahresabrechnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften als reine Einnahmen- und Ausgabenrechnungen alle tatsächlich angefallenen Kostenpositionen ausweisen müssten und demgemäß nicht mit der Begründung angefochten werden könnten, bestimmte Ausgaben entsprächen nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung (zuletzt HansÖLG, wie von den Antragsgegnern im Schriftsatz vom 19.03.2003 zitiert, abgedruckt auch in WUM 2003, Seite 104).
  • OLG Hamburg, 13.03.2000 - 2 Wx 27/98

    Antrag auf Ungültigkeitserklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses ; Vorliegen

    Auszug aus LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02
    Auch bei Vorhaben dieser Art hat jede Wohnungseigentümergemeinschaft einen weitgesteckten Ermessenspielraum (HansOLG vom 13.03.2000 - 2 Wx 27/98 -, vergleiche auch OLG Düsseldorf in FGPrax 1999, Seite 94).
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00

    Unwirksamkeit von Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft; Verstoß gegen in

    Auszug aus LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02
    Es gilt in diesem Zusammenhang auch nicht einschränkungslos der Amtsermittlungsgrundsatz ( § 12 FGG ), sondern ähnliche Grundsätze wie im streitigen Prozess, weil das WEG-Verfahren nach zutreffender Auffassung ein sogenanntes "echtes Streitverfahren" im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt (BayObLG in WUM 1999, Seite 185, Hans OLG, Beschluss vom 12.06.2002-2 Wx 54/00 - und vom 31.01.2003 - 2 Wx 74/99-).
  • BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 124/02

    Verfahrensgegenstand bei Ansprüchen aus verschiedenen Abrechnungen -

    Auszug aus LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02
    Andererseits ist wiederholt auch von der Kammer selbst entschieden worden, dass durch die Bestandskraft von Genehmigungsbeschlüssen über Jahresabrechnungen die weitere Rechtsverfolgung einzelner Wohnungseigentümer abgeschnitten wird, soweit sie auf angeblich unberechtigte Ausgabenpositionen gestützt wird (so auch BayObLG WuM 2003, 353).
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